Anbauvereinigung Leipzig Anbauvereinigung in Leipzig

Rechtliche Hinweise

Gesetzliche Grundlage

Grundlage der Tätigkeit ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Konsumcannabisgesetz, KCanG). Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen zu Anbauvereinigungen (Paragraf 11 ff. KCanG) sowie das Werbe- und Sponsoringverbot (Paragraf 6 KCanG).

Werbeverbot

Für Cannabis und für Anbauvereinigungen gilt ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Diese Website dient ausschließlich der sachlichen Information. Sie enthält keine kommerzielle Kommunikation, die den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar fördern soll (Paragraf 1 Nummer 14, Paragraf 6 KCanG).

Jugendschutz

Die Abgabe von Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gelten zusätzliche Beschränkungen.

Gesundheitlicher Hinweis

Der Konsum von Cannabis kann insbesondere bei jungen Menschen die Gehirnentwicklung beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Beratungsangebote finden Sie unter Prävention und Beratung.